Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 01.11.2022
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.gemeindehohenstein-harz.de veröffentlichten Website der Gemeinde Hohenstein.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Für die Website der Gemeinde Hohenstein (https://www.gemeindehohenstein-harz.de) wurde bisher noch kein BITV-Test durch einen Prüfverbund durchgeführt. Sobald ein BITV-Test durchgeführt wurde, wird eine Überarbeitung der obengenannten Website auf der Grundlage des Testergebnisses vorgenommen.
Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Rückmeldungen, sowie alle weiteren Informationen können Sie postalisch, telefonisch oder per E-Mail an folgende Stelle richten:
Gemeinde Hohenstein
Klettenberg
Ernst-Thälmann-Straße 62
99755 Hohenstein
Telefon: +49 36336 5170
Fax: +49 36336 51730
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich unter folgender Adresse an die
Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Herr Joachim Leibiger
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Tel. 0361 573 118 000
E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.de
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de