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Elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Hohenstein nach §3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an Gemeinde Hohenstein ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Gemeinde Hohenstein unter www.gemeindehohenstein-harz.de publizierten E-Mail-Adressen.
  • Die Gemeinde Hohenstein nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
    • Adobe Acrobat bis Version 9.0 (.pdf)
    • Rich Text Format (.rtf)
    • Microsoft Word bis Version 2003 (.doc)
    • Microsoft Excel bis Version 2003 (.xls)
    • nur Text-Formate (.txt)
    • JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)
  • In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
  • Die Gesamtgröße einer Email inklusive aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
  • Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Hohenstein nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
  • Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
  • Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Hohenstein davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  • Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  • Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  • Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeinde Hohenstein zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
  • Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.

 

Die Gemeinde Hohenstein kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.